Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Sämtliche Grundlagendokumente im Bereich Arbeitssicherheit bestehen aus Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien. Sie bilden die Grundlage aller betrieblichen Maßnahmen Arbeitssicherheit.
Das Vorhalten einiger Grundlagendokumente ist verpflichtend umzusetzen. Sie sind in der Regel "Aushangpflichtig" oder "Auslagepflichtig". Aushangpflicht bedeutet, Sie sind am Arbeitsplatz sichtbar auszuhängen. Auslagepflicht heißt, Sie sind im Unternehmen unmittelbar zur Einsicht auszulegen.
Um diese Vorgaben umsetzen zu können, ist eine ständige Überwachung erforderlich. Änderungen sind zu überwachen und entsprechend umzusetzen. Um hier effektiv arbeiten zu können raten Wir Ihnen direkt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz die notwendigen Unterlagen digital vorzuhalten, bzw. den direkten Zugriff per Internet sicherzustellen. (Link: Gesetze im Internet)
So können Sie immer tagesaktuell und kostenneutral auf alle erforderlichen Unterlagen zugreifen. Ein entsprechender Aushang, bzw. Information auf die Zugriffsmöglichkeit im Unternehmen ist erforderlich. Ein Aushangtext, sowie eine Auflistung wichtiger aushangpflichtiger Unterlagen, steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Verträge Kunden und Beschäftigte
Die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen, sei es im Rahmen von Kundenverträgen, oder auch im Bereich von Mitarbeiterverträgen wird dringend empfohlen, um eine rechtliche Absicherung zu erhalten. Wir raten Ihnen zu Ihren Arbeitgeberverträgen unbedingt Zusätze, oder Zusatzverträge Arbeitssicherheit einzusetzen. Gleiches gilt für Kundenverträge, gerade dort, wo eine Leistung innerhalb von fremden Liegenschaften (Wohnungen, Räume von Fremdunternehmen) ausgeführt werden, um Arbeitsschutz auch dort umsetzen zu können, bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben.
Grundsätzlich müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen nachweislich (schriftlicher Nachweis) unterwiesen werden. Im Rahmen der rechtlichen Grundlagen sind dies folgende Informationen:
Diese Maßnahmen können mit dem Zusatzvertrag Arbeitssicherheit (Beschäftigte, Praktikanten) leicht umgesetzt werden. Eine Auswahl an Arbeitsschutzverträgen, sowie vorzuhaltende Gesetze und Verordnungen haben wir zum Download bereitgestellt.