Die Teilnahme am Straßenverkehr bedingt immer auch ein Unfallrisiko. Dies gilt für den Individualverkehr ebenso wie für die Nutzung von professionellen Fahrdiensten. Sichere Mobilität von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Thema. Mit systematischer Vorsicht lässt sich so mancher Unfall verhindern oder zumindest die Unfallverletzung gering halten.
Behinderte Menschen müssen sich in der Regel auf den Beförderungsdienst, Betreuer und Kraftfahrer verlassen. Bei Verkehrsunfällen sind Fahrgäste, die in ihrem Rollstuhl sitzend in Fahrzeugen gefahren werden, besonders gefährdet. Denn auf solchen Sitzplätzen fehlen meist die modernen Sicherheitsstandards vom stabilen Autositz über den Dreipunktgurt bis zum Airbag.
Die folgende durch IMS Services bereitgestellte Unterweisung umfasst die theoretische Unterweisung und Ausbildung aller Kraftfahrer beim Transport behinderter Menschen. Sie ist verpflichtend umzusetzen.
Die folgenden Informationen sind Grundlagen zum Betreiben eines Fahrdienstes für den öffentlichen Bereich, oder innerbetrieblichen Bereich, z.B.: zur Betreuung einer Tagespflege.
Die Aufsichtsbehörden können im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen auch Ausnahmen für den Betrieb eines Fahrdienstes genehmigen. IMS Services hat die grundlegenden Informationen und benötigten Unterlagen bereitgestellt.