Vorwort
Verkehrssicherheit und Ladungssicherung sind untrennbar miteinander verbunden. Nur wer über Wissen der geltenden Rechtsvorschriften zum Thema Ladungssicherung, über das notwendige Wissen zu den physikalischen Grundlagen und über Zurrmittel und deren richtige Anwendung verfügt, kann seiner Verantwortung bzgl. Ladungssicherung gerecht werden.
Verantwortlich für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine "regelgerechte" Ladungssicherung sind alle an den Transportvorgängen Beteiligten: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeughalter sowie Fahrzeugführende.
Was ist zu sichern?
Die Sicherung der Ladung muss für den „normalen Fahrbetrieb“ erfolgen. Dazu gehören auch Vollbremsungen, starke Ausweichmanöver, sowie eine schlechte Wegstrecke und Umwelteinflüsse.
Wie kann gesichert werden?
Formschlüssige Ladungssicherung
Die Ladung soll gesichert werden durch:
- Formschluss (z.B. Fahrzeugaufbau oder Einbauten)
- oder Zurrmittel (z.B. Zurrgurte, Zurrketten oder Zurrnetze)
Kraftschlüssige Ladungssicherung
Die Ladung soll gesichert werden durch:
- Niederzurren (z.B. Zurrgurte oder Zurrketten)
Die Ladung eines LKW wird mit Zurrgurten gesichert. Beim Niederzurren wird die Ladung durch die Zurrmittel auf die Ladefläche gepresst. Durch das Anpressen erhöht sich die Reibungskraft. Die Reibungskraft sichert die Ladung gegen Verrutschen. Bei glatten Oberflächen können zusätzlich Antirutschmatten eingesetzt werden.
Kombination von Ladungssicherungsmaßnahmen
Hier werden die Elemente der formschlüssigen Ladungssicherung und der kraftschlüssigen Ladungssicherung so zusammen eingesetzt, dass sie sich in ihrer Wirkung ergänzen.
Zum Beispiel:
- Niederzurren zur seitlichen und rückwärtigen Ladungssicherung ergänzt durch Einsteckungen, zum Blockieren in Fahrtrichtung.
- Niederzurren zur seitlichen und rückwärtigen Ladungssicherung ergänzt durch eine Kopfschlinge in Fahrtrichtung.
Ladungssicherungsorganisation
Die nachfolgenden Maßnahmen sind Beispielhaft für den Aufbau einer Betriebsorganisation zur Ladungssicherung.
- Verantwortlichen „Leiter der Ladearbeit“ benennen und ausbilden lassen
- Geeignete Verpackung / Ladungsträger auswählen
- Anforderungen an die Fahrzeuge festlegen
- Geeignete Ladehilfsmittel vorhalten
- Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
- Belade- und Verfahrensanweisungen erstellen
- Verladepersonal ein- bzw. unterweisen und schulen
- Fahrzeugkontrollen vor und nach der Beladung
Bei mittleren und kleinen Betrieben kann eine Ladungssicherungsorganisation häufig nur schwer umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine "regelgerechte" Ladungssicherung verbleibt dann beim Unternehmer.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch die Qualifizierung von Mitarbeitern (z.B. durch den Besuch von Seminaren zur Ladungssicherung, Be- und Entladen von Fahrzeugen) und die Bereitstellung entsprechender Mittel die Grundlagen für sicheres Arbeiten und eine geeignete Ladungssicherung zu schaffen.
Der Unternehmer hat für eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur zu sorgen. Dies betrifft auch den Bereich der Verladung und die Ladungssicherung. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind jedoch die Verpflichtungen des Unternehmers so umfangreich, dass er nicht mehr in der Lage ist, allen Pflichten selbst nachzukommen.
Er ist daher berechtigt, Aufgaben auf zuverlässige und fachkundige Personen der nächsten Führungsebene zu übertragen. Von seiner gesamten Verantwortung kann er sich jedoch nicht befreien, sondern behält weiterhin die sogenannte Oberaufsichtspflicht. Das bedeutet, dass er sich von Zeit zu Zeit vergewissern muss, ob die Personen, auf die er die Pflichten übertragen hat, ihrer Verantwortung gerecht werden.
Verantwortlichen benennen und ausbilden lassen
Der Unternehmer wählt einen geeigneten Mitarbeiter aus, der bereit ist, die Verantwortung für den Bereich der Ladungssicherung zu übernehmen. Die notwendigen Fachkenntnisse hat sich der betreffende Mitarbeiter z.B. durch eine Ausbildung auf Grundlage der VDI-Richtlinie, Sachkundiger Ladungssicherung.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang wird der Mitarbeiter vom Unternehmer zum Leiter der Ladearbeiten bestellt. Sein Verantwortungsumfang wird in einer schriftlichen Pflichtenübertragung geregelt, in der die Aufgaben und Pflichten beschrieben werden. Des weiteren, erhält er den Auftrag zum Aufbau einer Organisation für den übertragenen Bereich, um klare Strukturen, Regelungen und Betriebsabläufe zu etablieren.
Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
Der Leiter der Ladearbeiten verfügt nach seiner Ausbildung über die notwendigen Kenntnisse, um die geeignete Art der Ladungssicherung festzulegen:
- Formschlüssige Ladungssicherung
- Kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinierte Ladungssicherung
Anschließend hat er zu ermitteln, welche Ladungssicherungshilfsmittel in welcher Zahl erforderlich sind.
Anforderungen an die Fahrzeuge festlegen
Für jeden Transport ist das geeignete Transportfahrzeug auszuwählen. Je nach Eigenschaften des Ladegutes kann z.B. ein Lkw mit Kofferaufbau oder ein Lkw mit Schiebeplane Vorteile für die Ladungssicherung bringen. Frühzeitig müssen daher die Anforderungen an das Fahrzeug festgestellt werden. Darüber hinaus muss bestimmt werden, welche Ladungssicherhilfsmittel in welcher Anzahl das Fahrzeug mitzuführen hat. Die Anforderungen an das Fahrzeug und dessen Ausstattung sollten mit dem Frachtführer oder Spediteur schriftlich vereinbart werden.
Verladeanweisungen erstellen
Für die zuvor festgelegten Ladungssicherungsmaßnahmen sind schriftliche Verladeanweisungen zu erstellen. Mit Skizzen oder Fotos ergänzt, machen sie dem Ladepersonal leicht verständlich, welche Sicherungsmaßnahmen bei welchem Fahrzeugtyp und welcher Ladung durchzuführen sind. Zudem erleichtern die Verladeanweisungen dem Ladepersonal die Kontrolle der korrekten Ladungssicherung vor der Abfahrt. In der Praxis hat sich bewährt, die Anweisungen im Verladebereich auszuhängen.
Ladepersonal unterweisen und schulen
Das Ladepersonal ist regelmäßig anhand der Verladeanweisungen zu unterweisen. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und schriftlich durch die Teilnehmer zu bestätigen. Die Pflicht zur regelmäßigen Arbeitssicherheitsunterweisung nach den Unfallverhütungsvorschriften bleibt hiervon unberührt. Neben den regelmäßigen Unterweisungen hat der Leiter der Ladearbeiten sicherzustellen, dass die Mitarbeiter mindestens einmal alle 3 Jahre nach VDI-Richtlinien geschult werden. Diese Schulungsmaßnahme kann durch den Leiter der Ladearbeiten selbst durchgeführt werden. Eine Schulung durch einen externen Anbieter ist nicht vorgeschrieben, kann aber in einzelnen Fällen sinnvoll sein.
Umsetzung Ladungssicherung im Unternehmen
Fahrzeugkontrollen vor dem Beladen
Der Lkw an der Laderampe muss gegen Wegrollen oder vorzeitiges Wegfahren gesichert werden, denn jährlich ereignen sich tödliche Absturzunfälle mit Flurförderzeugen von der Laderampe. Das einfachste Sicherungssystem, den Lkw am Wegfahren zu hindern, ist der Unterlegkeil. Damit auch diese einfache, aber wichtige Maßnahme wirksam ist, bedarf es klarer Regelungen im Betrieb:
- Wer hat den Unterlegkeil anzulegen?
- Wer kontrolliert die Wirksamkeit?
- Wer darf den Unterlegkeil entfernen?
Weitere technische Möglichkeiten sind der Elektronische Unterlegkeil und die manuellen bzw. automatischen Wegfahrsperren. Ist der Lkw an der Laderampe sicher blockiert, erfolgt durch das Ladepersonal die Überprüfung des Laderaumes.
Dazu gehörten z.B.:
- Kontrolle der Ladefläche, ist sie besenrein und fettfrei?
- Kontrolle der Planen und Wände, sind sie unbeschädigt?
- Kontrolle der Ladungssicherungshilfsmittel, sind sie geeignet und in der vereinbarten Stückzahl vorhanden?
Fahrzeugkontrollen nach dem Beladen
Nach dem Beladevorgang hat das Ladepersonal zu überprüfen, ob die Ladungssicherung entsprechend der Verladeanweisung durchgeführt wurde und somit ordnungsgemäß ist. Zur Dokumentation der Abfahrtskontrolle kann eine Checkliste genutzt oder ein Foto angefertigt werden.
Persönliche Schutzausstattung
Bei der Be- und Entladung, Ladungssicherung ist entsprechende PSA (Persönliche Schutzausstattung) zu tragen.
- Sicherheitsschuhe
- Handschuhe
- ggf. Schutzkleidung
- bei Gefahr Gefahrstoff ggf. Schutzbrille
- Bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände ggf. Schutzhelm
Eigenkontrolle durch Dokumentation (Qualitätsmanagement)
„Bei uns wird jede Ladung ordnungsgemäß gesichert!“ Das kann nur derjenige behaupten, der im Betrieb eine geeignete Betriebsorganisation aufgebaut hat. Voraussetzung hierfür sind klar geregelte Arbeitsabläufe und geschulte Mitarbeiter sowie eine ständige Eigenkontrolle.
Dokumente einer funktionierenden Betriebsorganisation sind Arbeitsanweisungen, Verladeanweisungen, Teilnehmerlisten von Schulungen und Unterweisungen sowie Protokolle und Checklisten.
IMS Services hat entsprechende Checklisten und Schulungen, sowie Unterweisungen Ladungssicherung (lehrgang.online) bereitgestellt.