Das führen einer Übersicht der Beschäftigten ist in jedem Unternehmen selbstverständlich. Der Arbeitgeber benötigt eine Organisationsstruktur zur Planung und Abrechnung.
Für die Organisation im Bereich Arbeitssicherheit muss der Arbeitgeber, oder verantwortliche Person, neben den persönlichen Daten der Beschäftigten, folgende Daten vorhalten um die gesetzlichen Forderungen umsetzen zu können:
Eine entsprechende Vorlage haben wir zum Download bereitgestellt. Selbstverständlich können bereits bestehende Übersichten ergänzt und auch über PC geführt werden.
Verantwortliche Tätigkeiten im Unternehmen sollten immer schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen um eine rechtliche Absicherung zu erhalten.