IMS Services Arbeitssicherheit
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Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs (Lastenhandhabungsverordnung) geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.

Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird.

Die entsprechenden Gefährdungsbeurteilung gemäß Lastenhandhabungsverordnung erstellt IMS Services, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen Arbeitssicherheit für Sie. Eine Auswahl an Gefährdungsbeurteilungen und Formblatt zur Forderung (Berechnung Lastenhandhabungsverordnung) steht zum Download bereit.

Die Gefährdungsbeurteilung ist durch das Unternehmen zu unterzeichnen und jährlich zu überprüfen. IMS Services überwacht die Gefährdungsbeurteilung und stellt diese aktuell zum Download bereit.


O1R6
Berechnungsblatt Lastenhandhabungsverordnung
O1R6_Berechnungsblatt Lastenhandhabungsverordnung.docx (22.46KB)
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Berechnungsblatt Lastenhandhabungsverordnung
O1R6_Berechnungsblatt Lastenhandhabungsverordnung.docx (22.46KB)