Explosionsschutz ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel; Prüfungen, Wartungen) und mit der Gefahrstoffverordnung Explosionsschutz (Maßnahmen) geregelt.
Die Prüfung von Anlagen auf Explosionssicherheit muss bei Analgen mindestens alle 6 Jahre erfolgen. Die Prüfung der technischen Schutzmaßnahmen für Explosionsschutz alle 3 Jahre. Das Explosionsschutzdokument wird jährlich im Rahmen von Betriebsbegehungen überprüft.
Explosionsschutzmaßnahmen sind immer dann umzusetzen wenn folgende Kriterien zutreffend sind:
Das Explosionsschutzdokument, sowie die Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz wird bei Bedarf durch IMS Services erstellt. Die Umsetzung der Prüfungen und Feststellung der erforderlichen Grundlagendokumente ist Aufgabe des Unternehmens. Hierzu sollte das Unternehmen entsprechendes Personal (Fachpersonal) schriftlich bestellen, oder externe Unternehmen vertraglich sichern. Zur Prüfung sind alle Unterlagen und Dokumente dem Prüfer vorzulegen.
Sind Anlagen mit Explosionsgefahren (Lüftungsanlagen, Befeuerungsanlagen usw.) in Gebäuden verbaut ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen zum Explosionsschutz. Eine Vertragsregelung, zum Beispiel in Mietverträgen, ist zulässig.
Zur Umsetzung und Vorbereitung von Prüfungen im Bereich Explosionsschutz hat IMS Services entsprechende Formulare zum Download (Formblatt ExSch Prüfungen Vorbereitung Unternehmen) bereitgestellt.
Die Explosionssicherheit von Anlagen ist gegeben wenn: