IMS Services Arbeitssicherheit
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Explosionsschutz ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel; Prüfungen, Wartungen) und mit der Gefahrstoffverordnung Explosionsschutz (Maßnahmen) geregelt.

Die Prüfung von Anlagen auf Explosionssicherheit muss bei Analgen mindestens alle 6 Jahre erfolgen. Die Prüfung der technischen Schutzmaßnahmen für Explosionsschutz alle 3 Jahre. Das Explosionsschutzdokument wird jährlich im Rahmen von Betriebsbegehungen überprüft.

Explosionsschutzmaßnahmen sind immer dann umzusetzen wenn folgende Kriterien zutreffend sind:

  • ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel auftreten, oder bilden kann, oder vorhanden ist
  • ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub auftreten kann
  • ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub vorhanden ist
Um eine Unterscheidung der verschiedenen Faktoren erreichen zu können werden die einzelnen Kriterien in Zonen eingeteilt.

Das Explosionsschutzdokument, sowie die Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz wird bei Bedarf durch IMS Services erstellt. Die Umsetzung der Prüfungen und Feststellung der erforderlichen Grundlagendokumente ist Aufgabe des Unternehmens. Hierzu sollte das Unternehmen entsprechendes Personal (Fachpersonal) schriftlich bestellen, oder externe Unternehmen vertraglich sichern. Zur Prüfung sind alle Unterlagen und Dokumente dem Prüfer vorzulegen.

Sind Anlagen mit Explosionsgefahren (Lüftungsanlagen, Befeuerungsanlagen usw.) in Gebäuden verbaut ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen zum Explosionsschutz. Eine Vertragsregelung, zum Beispiel in Mietverträgen, ist zulässig.

Zur Umsetzung und Vorbereitung von Prüfungen im Bereich Explosionsschutz hat IMS Services entsprechende Formulare zum Download (Formblatt ExSch Prüfungen Vorbereitung Unternehmen) bereitgestellt.

Die Explosionssicherheit von Anlagen ist gegeben wenn:

  • für die Prüfung entsprechende technische und organisatorische Unterlagen brauchbar vorhanden sind
  • die Anlage sich in einem brauchbaren und entsprechenden Zustand befindet
  • die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung umgesetzt wurden
  • die im Explosionsschutzkonzept festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind
  • die organisatorischen Maßnahmen geeignet sind
  • der Schutz vor Gefährdung voraussichtlich bis zur nächsten Prüfung gegeben ist
Sonstige zusätzliche Detailprüfung sind zum Beispiel:
  • Prüfung Gaswarneinrichtungen
  • Prüfung Blitzschutzanlagen
  • Prüfung Sicherheitseinrichtungen
Um zu überprüfen, ob Sie in Ihrem Unternehmen Explosionsschutz umsetzen müssen, hat IMS Services eine Checkliste zur Prüfung bereitgestellt (Download Prüfung Notwendigkeit ExSch Maßnahmen).

O1R7
Prüfung Notwendigkeit ExSch Maßnahmen
O1R7_Anlage 3_Prüfung ExSch Maßnahmen Notwendigkeit.docx (21.49KB)
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Prüfung Notwendigkeit ExSch Maßnahmen
O1R7_Anlage 3_Prüfung ExSch Maßnahmen Notwendigkeit.docx (21.49KB)
O1R7
Formblatt ExSch Prüfung Vorbereitung Unternehmen
O1R7_Anlage 1_Formblatt Unternehmen ExSchPrüfung.docx (21.2KB)
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Formblatt ExSch Prüfung Vorbereitung Unternehmen
O1R7_Anlage 1_Formblatt Unternehmen ExSchPrüfung.docx (21.2KB)
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ExSch Dokument
O1R7_ExSchDok_Muster.docx (103.76KB)
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ExSch Dokument
O1R7_ExSchDok_Muster.docx (103.76KB)
O1R7
ExSch Zonenplan
O1R7_Anlage 2_Zonenplan ExSch.docx (20.69KB)
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ExSch Zonenplan
O1R7_Anlage 2_Zonenplan ExSch.docx (20.69KB)