Arbeitsbedingte psychische Belastung und ihre Folgen gewinnen, neben physischen, physikalischen, chemischen sowie biologischen Einwirkungen, in der Wahrnehmung von Beschäftigten und Unternehmen sowie bei der Realisierung gesunder Arbeitsplätze an Bedeutung. Für die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg ist ein adäquater Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung und Beanspruchung sowie deren möglichen Folgen notwendig.
Am 20. September 2013 stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zu. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen festschreibt. So heißt es jetzt im Arbeitsschutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Gleichzeitig wird § 5, Absatz 3 durch „Nr. 6: psychische Belastung bei der Arbeit“ ergänzt.
Das wesentliche Instrument, um mögliche Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, ist die Gefährdungsbeurteilung. Zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen sind alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst jetzt auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen. Denn psychische Belastungen sind inzwischen zur wichtigsten Herausforderung für viele Unternehmen geworden und die wirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm.
Die Gefährdungsbeurteilung beruht auf einer freiwilligen Befragung der Beschäftigten und Auswertung durch IMS Services. Diese Gefährdungsbeurteilung ist jährlich umzusetzen. Dabei ist auf eine Freiwilligkeit und Anonymität der Beschäftigten zu achten. Die Fragebögen sind ausschließlich ohne Namen zu bearbeiten. Werden die Fragebögen durch die Beschäftigten nicht bearbeitet, kann man in der Regel von keinen, oder nur geringen Gefährdungen im Unternehmen ausgehen. Dann ist jedoch eine Einschätzung durch die Unternehmensführung ratsam.
Die Auswertung durch IMS Services wird der Unternehmensführung übermittelt und besprochen. Sie haben 2 Möglichkeiten zur Umsetzung. Sie drucken die Information und Checklisten (Download) aus, verteilen diese an Ihre Beschäftigten zur Umsetzung, oder Sie lassen die Auswertung Online (Siehe unten; Fragebogen zur Ermittlung der psychischen Belastung bei der Arbeit) umsetzen. Bitte versenden Sie eine umgesetzte Checkliste auch dann, wenn keine Merkmale zutreffen. Ihr Ergebnis trägt zum Gesamtergebnis Ihres Unternehmens bei.
Fragebogen zur Ermittlung der Psychischen Belastung bei der Arbeit
Fragebogen Psychische Belastung bei der Arbeit. Nur Ausfüllen wenn Merkmale zutreffen. Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der psychischen Belastung der Beschäftigten. Bitte lesen Sie die unten stehenden Fragen aufmerksam und ohne fremde Hilfe durch und setzen Sie bei zutreffenden Sachlagen einen Hacken. Am Ende der Frageliste senden Sie bitte Ihre Auswertung an IMS Services zur Auswertung mit dem Button "Absenden". Wir informieren Ihr Unternehmen automatisch, Sie müssen keine weiteren Maßnahmen umsetzen. Haben Sie psychische Probleme und finden keinen Ausweg, oder möchten gerne mit einer Person darüber reden, Informieren Sie uns per Telefon (0160 97936815), oder Kontaktformular auf dieser Webseite. Ihre Auswertung wird ohne persönliche Daten erstellet. Sie müssen weder Name, Vorname noch Kontaktdaten angeben. Bitte befüllen Sie die Pflichtfelder (Arbeitgeber und Tätigkeit).
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