IMS Services Arbeitssicherheit
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Arbeitsbedingte psychische Belastung und ihre Folgen gewinnen, neben physischen, physikalischen, chemischen sowie biologischen Einwirkungen, in der Wahrnehmung von Beschäftigten und Unternehmen sowie bei der Realisierung gesunder Arbeitsplätze an Bedeutung. Für die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg ist ein adäquater Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung und Beanspruchung sowie deren möglichen Folgen notwendig.

Am 20. September 2013 stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zu. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen festschreibt. So heißt es jetzt im Arbeitsschutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Gleichzeitig wird § 5, Absatz 3 durch „Nr. 6: psychische Belastung bei der Arbeit“ ergänzt.

Das wesentliche Instrument, um mögliche Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, ist die Gefährdungsbeurteilung. Zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen sind alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst jetzt auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen. Denn psychische Belastungen sind inzwischen zur wichtigsten Herausforderung für viele Unternehmen geworden und die wirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm.

Die Gefährdungsbeurteilung beruht auf einer freiwilligen Befragung der Beschäftigten und Auswertung durch IMS Services. Diese Gefährdungsbeurteilung ist jährlich umzusetzen. Dabei ist auf eine Freiwilligkeit und Anonymität der Beschäftigten zu achten. Die Fragebögen sind ausschließlich ohne Namen zu bearbeiten. Werden die Fragebögen durch die Beschäftigten nicht bearbeitet, kann man in der Regel von keinen, oder nur geringen Gefährdungen im Unternehmen ausgehen. Dann ist jedoch eine Einschätzung durch die Unternehmensführung ratsam.

Die Auswertung durch IMS Services wird der Unternehmensführung übermittelt und besprochen. Sie haben 2 Möglichkeiten zur Umsetzung. Sie drucken die Information und Checklisten (Download) aus, verteilen diese an Ihre Beschäftigten zur Umsetzung, oder Sie lassen die Auswertung Online (Siehe unten; Fragebogen zur Ermittlung der psychischen Belastung bei der Arbeit) umsetzen. Bitte versenden Sie eine umgesetzte Checkliste auch dann, wenn keine Merkmale zutreffen. Ihr Ergebnis trägt zum Gesamtergebnis Ihres Unternehmens bei.
 

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Information zur Umsetzung Psychische Belastung bei der Arbeit
O1R9_ArbSch_Information zur Umsetzung Psychische Belastung.docx (21.13KB)
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Information zur Umsetzung Psychische Belastung bei der Arbeit
O1R9_ArbSch_Information zur Umsetzung Psychische Belastung.docx (21.13KB)
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Aushang BAUA Psychische Belastung am Arbeoitsplatz
O1R9_ArbSch_BAUA_Aushang Psychische Belastung.docx (596.91KB)
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Aushang BAUA Psychische Belastung am Arbeoitsplatz
O1R9_ArbSch_BAUA_Aushang Psychische Belastung.docx (596.91KB)
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Checklisten 1 bis 5 Psychische Belastung am Arbeitsplatz
O1R9_ArbSch_Checklisten zur Psychische Belastung.docx (403.2KB)
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Checklisten 1 bis 5 Psychische Belastung am Arbeitsplatz
O1R9_ArbSch_Checklisten zur Psychische Belastung.docx (403.2KB)
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Psychische Belastung mögliche Maßnahmen im Unternehmen
O1R9_ArbSch_Psychische Belastung mögliche Maßnahmen im Unternehmen.pdf (166.32KB)
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Psychische Belastung mögliche Maßnahmen im Unternehmen
O1R9_ArbSch_Psychische Belastung mögliche Maßnahmen im Unternehmen.pdf (166.32KB)
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Information zur Umsetzung Psychische Belastung Online
O1R9_ArbSch_Information zur Umsetzung Psychische Belastung Online.docx (34.53KB)
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Information zur Umsetzung Psychische Belastung Online
O1R9_ArbSch_Information zur Umsetzung Psychische Belastung Online.docx (34.53KB)


 


Fragebogen zur Ermittlung der Psychischen Belastung bei der Arbeit