Die Übersicht Unternehmen Arbeitssicherheit dient in erster Line das Unternehmen zu spezifizieren und gegenüber der Aufsichtsbehörde darzustellen und Verantwortungen im Unternehmen zu regeln.
Verantwortungen sind rechtlich vor Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen schriftlich zu vereinbaren. Dabei sind Verantwortungen und Aufgaben genau zu beschreiben (Tätigkeitsbeschreibung). Übertragen von Verantwortungen sind Beteiligungspflichtig. Der zuständige Betriebsrat ist bei diesen Entscheidungen einzubinden.
Übertragungen im Bereich Arbeitssicherheit sind gesetzlich geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz hat mit §7 entsprechende Vorgaben zur Umsetzung vorgegeben. Diese Informationen und entsprechende Formulare und Anlagen finden Sie unter O3R3 Bestellung von Mitarbeiter.
IMS Services hat ein entsprechendes Formular zur Vorlage und Umsetzung zum Download bereitgestellt. Für jede Liegenschaft ist eine Formular zur Bearbeitung erforderlich.