Begründet durch das Arbeitsschutzgesetz müssen alle Betriebsstätten mindestens 1 x pro Kalenderjahr begangen und Mängel dokumentiert werden. Die Begehung der Arbeitsstätten wird durch IMS Services durchgeführt und umgesetzt. Die jährlichen Termine werden mit der Betriebsführung abgesprochen.
Wird ein Qualitätsmanagement im Unternehmen umgesetzt, oder gibt es besonders überwachungsbedürfte Anlagen, Maschinen, oder Arbeitsverfahren, können Begehungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und QM-Auditverfahren weitere Begehungen der Betriebsstätten umgesetzt werden.
Nach der Begehung wird durch IMS Services der Begehungsbericht erstellt und das Ergebnis erörtert und zur weiteren Bearbeitung an das Unternehmen übergeben.
Information
Zu keinem Zeitpunkt ist IMS Services für die Abstellung erkannter Mängel verantwortlich. Die Begehungsberichte sind mindestens 3 Jahre nach Abstellung der erkannten Mängel aufzubewahren. Die Umsetzung der Mangelabstellung ist Nachweispflichtig. Die Abstellung der erkannten und berechtigten Mängel ist Unternehmerpflicht.