Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Die Themen und Inhalte der einzelnen Sitzungen sind zu protokollieren.
Die Bildung des Arbeitsschutzausschusses ist Aufgabe des Unternehmens. Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Teilnahme an entsprechenden Sitzung auch über Webinare, oder Telefonkonferenzen möglich. Diese Ausschusssitzungen sollen Inhalte zu Problemstellungen im Bereich Arbeitsschuss, aber auch zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Weiterbildungen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, Weiter- und Fortbildungen im Bereich Schutzaufgaben haben.
Zur Berechnung, ob Betriebe einen Arbeitsschutzausschuss bilden müssen, hat IMS Services eine Berechnungsblatt zur Verfügung gestellt. Die Zusammensetzung des Ausschusses mit allen Betriebsmitgliedern kann nicht immer sichergestellt werden, daher kann der Ausschuss durchaus auch mit weniger Ausschussmitgliedern umgesetzt werden. Zu erstellende Protokolle sind nachzuweisen und können zur Übersicht an alle Ausschussmitgliedern zur Einsicht und Stellungnahme gesendet werden.
Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen pro Jahresquartal, durch den Unternehmen eine Sitzung über den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und über aktuelle Problematik im Bereich Arbeitsschutz Protokoll zu führen.
Kleinunternehmen ohne besondere Ausdehnung und Notwendigkeit, aufgrund betriebsspezifischer Ausrichtung können diese Sitzung auf die Abstellung der erkannten Mängel reduzieren.
Anlage: Protokolle Ausschusssitzungen
Hinweis:
Zu keinem Zeitpunkt ist IMS Services für die Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen verantwortlich. Die Protokolle sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Bei Kleinunternehmen mit weniger als 21 Beschäftigte kann die Verpflichtung entfallen.
Alternativer Umsetzungsvorschlag IMS Services
Die Umsetzung eines Arbeitsschutzausschusses ist gerade für kleine und mittlere Betriebe oft nur schwer umsetzbar. Personalmangel, Verantwortungsüberschneidung, Betriebskosten für externe Teilnehmer, Zeitmangel und nicht zuletzt fehlende Fachkompetenz machen diese gesetzliche Umsetzung schwierig.
IMS Services hat daher das Joint-Support-Managementsystem (Arbeitsprogramm) erarbeitet um die Belange des Arbeitsschutzausschusses gerecht zu werden. Mit der Umsetzung des IMS Services Arbeitspaketes Arbeitssicherheit, werden alle Themen des Arbeitsschutzausschusses bearbeitet und in der Umsetzung angewiesen.
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Neben diesen Aufgaben setzt das IMS Services Arbeitsprogramm folgende Themen um:
Somit erfüllt das IMS Services Arbeitsprogramm alle Umsetzungspunkte und zusätzliche wichtige Aufgabenfelder, die durch alle Unternehmen umzusetzen sind. Durch die Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete werden diese Maßnahmen, wie durch die Vorgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes gefordert, dokumentiert. Somit sind ist die fachliche Umsetzung im Unternehmen sichergestellt.
Zur sachlichen Umsetzung sollte das Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Dieser sollte aus folgenden Teilnehmer:innen bestehen:
IMS Services hat im Anhang ein entsprechendes Nachweisdokument zur Forderungsumsetzung Arbeitsschutzausschusses erstellt. Dieses Dokument ist dem einzelnen Arbeitspaket anzuhängen. Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses werden jetzt aktiv beteiligt und können entsprechend Einfluss nehmen, oder Stellungnahme abgeben.