IMS Services Arbeitssicherheit
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Als Arbeitsunfall (teilweise auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt) gelten grundsätzlich alle Unfälle,

  • die dem Mitarbeiter auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb (Wegeunfall) oder während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs.
  • Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen sowie die Teilnahme am Betriebssport, an Dienstreisen , an Betriebsausflügen beziehungsweise Betriebsfesten (Ende offizieller Teil).

Hat sich ein Arbeitnehmer verletzt, während er in der Arbeitszeit seinen Privatangelegenheiten (Verrichten Toilettengang, Rauchen) nachging, in Pausen den Arbeitsplatz verlässt, oder den Arbeitsweg nach Hause, oder zur Arbeit verlässt, oder unterbricht (Fahrgemeinschaften sind zulässig), gilt der Unfall nicht als Arbeitsunfall. Folglich übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten nicht. 

Ebenfalls nicht als Versicherungsfall gelten Unfälle, wenn der Arbeitnehmer Schutzanweisungen ignoriert hat, etwa trotz Helmpflicht keinen Helm getragen hat.

Alle Unfälle sind in das betriebliche Verbandbuch (Umgangssprache; Verbandbuchzettel als Einzelformular) zu erfassen. Dabei ist der genaue Unfallhergang, vermutliche Unfallursache, beteiligte Maschinen und Einrichtungen, Unfallort und Zeit festzuhalten. Wichtig dabei ist auch die Angabe eines Unfallzeugen der den Unfall während der Beschäftigung bestätigen kann. Eine entsprechende Jahresstatistik wird in der Regel durch den Fachbereich Arbeitsschutz / IMS Services ausgewertet.

Wann muss ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden?

Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut Sozialgesetzbuch alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt. Der Unfalltag wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Ebenfalls meldepflichtig sind tödliche Arbeitsunfälle. Bei Unfällen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind die zuständigen Versicherungen sofort zu benachrichtigen. Ansonsten muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen.

Wie kann der Arbeitgeber den Unfall melden?

Zur Meldung von Unfällen stellen die Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen in der Regel Formulare zur Verfügung. Zwei Exemplare sind an den Versicherungsträger zu senden. Der dritte Durchschlag sollte im Unternehmen archiviert werden. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit, den Unfall online zu melden.

Welche Besonderheiten gelten für geringfügig Beschäftigte?

Geringfügig Beschäftigte, so genannte Minijobber, müssen nicht nur bei der Minijob Zentrale , sondern auch bei der Unfallversicherung angemeldet werden. Sie sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sogar dann versichert, wenn der Firmenchef die offizielle Meldung noch nicht abgegeben hat.

Welche Informationen sind wichtig für den Mitarbeiter?

Nach einem Arbeitsunfall kann sich der Mitarbeiter nicht von einem Mediziner seiner Wahl behandeln lassen. Muss er beispielsweise länger als eine Woche ärztlich behandelt werden oder müssen ihm Heil- und Hilfsmittel verordnet werden, hat der Mitarbeiter einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese mehr als 3500 Mediziner werden von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallkasse bestimmt und sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie. Zudem verfügen die Experten über eine besondere Ausbildung in Sachen Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen.

Was sollte der Arbeitgeber noch bedenken?

Beschäftigt ein Unternehmer zwei oder mehr Mitarbeiter, braucht er mindestens einen Ersthelfer, der Verletzte versorgen kann, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Die entsprechenden Regelungen zum Thema Ersthelfer im Betrieb sollte deshalb jeder Arbeitgeber kennen.

IMS Services hat entsprechende Formulare zum Download bereitgestellt.


O4R3
Muster Verbandbuch Unternehmen
O4R3_2_Verbandbuch Unternehmen.docx (40.53KB)
O4R3
Muster Verbandbuch Unternehmen
O4R3_2_Verbandbuch Unternehmen.docx (40.53KB)
O4R3
Muster Unfallstatistik Unternehmen
O4R3_1_Unfallstatistik Unternehmen.docx (13.37KB)
O4R3
Muster Unfallstatistik Unternehmen
O4R3_1_Unfallstatistik Unternehmen.docx (13.37KB)